Gesetz vom 3. Februar 1976, mit dem die Zuständigkeit in sittlichkeitspolizeilichen Strafverfahren auf die Bundespolizeidirektion Graz übertragen wird | Omnilex
LGBL_ST_19760507_34•Gesetz vom 3. Februar 1976, mit dem die Zuständigkeit in sittlichkeitspolizeilichen Strafverfahren auf die Bundespolizeidirektion Graz übertragen wird
Gesetz vom 3. Februar 1976, mit dem die Zuständigkeit in sittlichkeitspolizeilichen Strafverfahren auf die Bundespolizeidirektion Graz übertragen wird
LGBL_ST_19760507_34Gesetz vom 3. Februar 1976, mit dem die Zuständigkeit in sittlichkeitspolizeilichen Strafverfahren auf die Bundespolizeidirektion Graz übertragen wirdGazette07.05.1976
Gesetz vom 3. Februar 1976, ~it dem die Zuständigkeit in sittlichkeitspolizeilichen Strafverfahren
auf die Bundespolizeidirektion Graz
übertragen wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
§ 1
Die Zuständigkeit zur Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren
in erster Instanz auf Grund von
ortspolizeilichen Verordnungen gemäß § 42 Abs. 1
des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130, zur sittlichkeitspolizeilichen Regelung der Prostitution wird der Bundespolizeidirektion Graz