Veroi:dnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1976 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Breitep_au bei Mixnitz
(politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972, des Gesetzes LGBL
9/1973 und der Gemeindeordnungsnovelle 1975, LGBl. Nr. 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur
gelegenen Gemeinde Breitenau bei Mixnitz wird
mit Wirkung vom 1. August 1976 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im von Silber zu Grün gespaltenen Schild vorn
eine blaue gestürzte Spitze, belegt mit dem silbernen
Bergwerkszeichen, hinten zwei übereinander
stehende silberne Kirchen mit Zwiebeltürmen und
schwarzen Dächern".
§ 2
Die der Gemeinde Breitenau bei Mixnitz ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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66 Stück 9, Nr. 41, 42, 43 und 44
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl