Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Sankt Kathrein am Hauenstein (politischer Bezirk Weiz),
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972, des Gesetzes LGBI.
Nr. 9/1973 und der Gemeindeordnungsnovelle 1975, LGBl. Nr. 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Sankt Kathrein am Hauenstein wird mit
Wirkung vom 1. Oktober 1976 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im schrägrechts von Gold zu Schwarz geteilten Schild oben ein schwarzer Bergmann, mit dem Bergeisen auf die Teilungslinie hauend, unten ein rotes zerbrochenes Richtrad".
§ 2
Die der Gemeinde Sankt Kathrein am Hauenstein
ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
§ 3
Diese VerOidnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl