Verord:qung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 13. · Dezember 1976, mit der ein
regionaler Müllbeseitigungsplan für die Gemeinden
der „ Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden
des Oberen Ennstales zur gemeinsamen
Besorgung der öffentlichen Müllbeseitigung"
erstellt wird
Gemäß § 15 Abs. 4 und 5 des Abfallbeseitigungsgesetzes, LGBl. Nr. 118/1974, wird verordnet:
§ 1
Der Müllbeseitigungsbereich umfaßt die im politischen
Bezirk Liezen gelegenen Gemeinden Aich,
Gössenberg, Gröbming, Großsölk, Haus, Kleinsölk, Michaelerberg, Mitterberg, Niederöblarn, Oblarn, Pichl-Preunegg, Pruggern, Ramsau am Dachstein, Rohrmoos-Untertal, Sankt Martin am Grimming,
Sankt Nikolai im Sölktal und Schladming, die sich
zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen
haben, deren Errichtung im LGBl. Nr. 70/
1976, kundgemacht wurde.
§ 2
Zur Beseitigung des in dem im § 1 festgelegten
Bereich anfallenden Mülls ist eine Müllhygienisierungsanlage
auf dem Standort Grundstück Nr. 751/1
KG. Aich ·zu errichten.
§ 3
Durch die Müllhygienisierungsanlage ist der anfallende
Hausmüll, Sperrmüll und Sondermüll zu
beseitigen.
§ 4
Die aus dem Betrfeb der Anlage selbst anfallenden
Abfallstoffe· sind zur Rekultivierung von Grundst?cken
zu verwenden.
§ 5
Diese Verordnung tritt hinsichtlich der §§ 1 und 2
mit dem auf die. Verlautbarung folgenden Tag, hinsichtlich
der §§ 3 und 4 mit dem Tage der Inbetrieb.
nahme der Müllhygienisierungsanlage in Kraft. Dieser Tag wird durch Kundmachung der Landesregierung gesondert verlautbart werden.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann: Der Landesrat:
Niederl Bammer