Gesetz vom 9. November 1976, mit dem das Steiermä.rkische Bienenzuchtgesetz geändert
,wird
Artikel I
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Steiermärkische Bienenzuchtgesetz, LGBI.
Nr. 61/1956, in der Fassung des Gesetzes LGBI.
Nr. 153/1969, wird wie folgt geändert:
Nach § 21 ist folgender § 21 a samt Uberschrift
einzufügen:
"§ 21 a
Bienenrassen
Zum Schutze der heimischen Bienenzucht ist ausschließlich
die Verbreitung der Camica-Rasse mit
allen Stämmen dieser Rasse zulässig."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt nach Ablauf des Tages seiner
Verlautbarung in Kraft. ·
Niederl
Landeshauptmann
Krainer
Landesrat