Verordnung der Steie:rmärkischen Landesregierung vom 7. Februar 1977 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Arzberg {politischer
Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/.1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde
Arzberg wird mit Wirkung vom 1. März 1977 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In grünem Schild ein gestürzter silberner Anker
unterlegt vom silbernen: Bergwerkszeic:hen."
§2
Die der Gemeinde Arzberg ausgefertige Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
§3
Diese Verordmmg tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl