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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1977 über die Erstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses, über die Kassen- und Rechnungsführung sowie über die Verwaltung des Gemeindeeigentums für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Gemeindehaushaltsordnung 1977 - GHO 1977) | Omnilex