Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 1977 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Bärnbach (politischer Bezirk Voitsberg)
Aufgrund des § 3 Abs. 1 und 4 der Gemei:ndeoridrnurrg 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassll.Ilig der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und Nr. 14/1976, wird verordnet:
94 Stück 7, Nr. 27, 28 und 29
§ 1
Der im politischen BezilTk Voitsberg gelegenen
Marktgemeinde Bärnbach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1977 das Recht zur Führung der Bezeichnung
„ Stadtgerneililde" verliehen.
§2
Uber diese Verleihung• wird der Marktgemeinde
Bärnbach eiille Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnnmig triitt mit dem ihrer Verlautbaruillg
folge'Il!den Tage in K11aft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl