Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1977, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich geändert wird | Omnilex
LGBL_ST_19770711_34•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1977, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich geändert wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1977, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich geändert wird
LGBL_ST_19770711_34Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1977, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich geändert wirdGazette11.07.1977
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 1977, mit der die Verordnung
der Steie'rmärkischen Landesregierung über· die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich geändert
wird
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1954, LGBl. Nr. 42, über die Einführung einer Landes-Kurabgabe, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 126/1967, LGBl. Nr. 13/1972 und LGBl. Nr. 160/1975, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 4. Dezember 1967, LGBl. Nr. 133,
über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe, in der Fassung