Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 3. April 1978 zur Verordnung der SteiermärkischenLandesregierung vom 12. Dezember 1977,LGBI. Nr. 74, mit der ein regionaler Müllbeseitigungsplan fü,r die Gemeinden des politischen Bezirkes Hartberg erstellt wird
Zu § 4 der Verordnung derSteiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1977, LGin. Nr. 74,
, wird kundgemadlt, daß die geordnete Mülldeponie moc dem Standort auf den Flädlen "Haubenhofergra
, ben", Grundstück Nr. 313, Teile der Grundstücke Nr. 274 und 272, alLe KG. Untertiefenbadl und ' "UnteI'tiefenbadl", Grundstücke Nr. 208 und 209,
' beide KG. Untertiefenbadl, am 2. Jänner 1978 in Betrneb geiIJ,ommen wurde.
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Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl