Verordnung der SteierIilärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 1978 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung der Bezeichnung
"Marktgemeinde" an die Gemeinde Bad
Mitterndori (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordne.!::
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde
Bad "Mitterndorf wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1979 das Recht zur Führung der Bezeichnung
"Marktgemeinde" V1erliehen.
§ 2
Uber diese V:erleihung wird der Gemeinde Bad
Mitterndarf eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tnitt mit dem ihrer Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl