Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 1978 über die Änderung
der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Judenburg und der Gemeinde Fohnsdorf (politischer Bezirk Judenburg)
Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politis,chen Bezirk Judenburg gelegenen Stadtgemeinde Judenburg und der Gemeinde Fohnsdorf haben aufgrund des § 7 Ahs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende
Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
(Weg) und 473 mit einem Gesamtflächenausmaß von 4 ha 46 a 62 m2 ausgeschieden und in die Stadtgemeinde Judenburg eingegliedert.
§ 2
Die Sfeiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten .Änderung der Grenze aufgrund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wir
,I
kung vom 1. Jänner 1979 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl