Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 19. Februar 1919 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung der Bezeichnung
nMarktgemeinde" an die Gemeinde Lieboch
(politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze
LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Lieboch wird mit Wirkung vom
- März 1979 das Recht zur Führung der Bezeichnung
"Marktgemeinde" verliehen. .
§ 2
Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Lieboch
eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmannstellvertreter:
Wegart