Verordnung deJ Steiermärkischen Landesregierung'
vom 26. März 1979 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Schlag bei Thalberg
(poIlitischer Bezirk Hartberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gem.elindeOlrdnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmad1ung
LGBl. Nr. 127/1972 und der GEisetze LGBl. Nr. 971973 und 14/1976, wird verordneit:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen
Gemeinde Schlag bei Thalberg wird mit Wirkung
vom 1. Juni 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
•
"Im erniedrigt durch -einen 'f.annenreisigschnitt
von Silber und Grün geteilten Schild oben schwaJrz
die Umrißlinien eines nach Links schreItenden Wolfies
/in der Art, wie er auf dem Bergfr1ed der Burg
Thalberg erscheint."
§ 2
Die der Gemeinde Schlag bei Thalberg aus.gefertigtte WappenurkundJe enthält die Beschreibung und
eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl