Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 9. April 1979 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Marktgemeinde Eggersdorf bei
Graz (politischer Bezirk Graz-Ulllgebung)
Auf Grund ,des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der GelSetze LGB1.
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet: ' '
§ 1
Der im ,politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz wird
mLt Wükung vom 1. Juli 1~79 das RechJt zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschrelibung verliehen: '
"Ein silberner SchJild mit grünem Schildhaupt,
da,rin nebeneinander zwei silberne Laubkronen, im unteren Feld balkenfÖlnnJig zwei schwarze Eggenbänk, e, 'eine mit vier, die andere mit drei gestürzten Zähnen."
§ 2
Die der Marktgemeinde EggeI1sdorf bei Or.az ausgefertigtJe Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl