Verordnung der Steiermärkischen Landesregie;..
rung vOm 11. Juni 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Wielfresen (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
'1967, (GBL Nr. 115, in der Fassung de'r Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:, § 1
,Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen
Gemeinde Wielfresen wird mit Wirkung
vom 1. Juli 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewapperis
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Silber erhöht ein in drei Teile gebrochenes
rotes Richtrad mit elf (-3: 4 : 4) Speichen; aus den Bruchstellen wachsen auswärts grüne Birkenzweige,
oben mit je drei, unten mit fünf Blättern."
§ 2
Die der Gemeinde Wielfresen ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann :
Niederl