Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Juni 1979 über die Änderung
der Grenze zwischen der MarktgemeindePreding
und der MarktgemeindeWeUmannstätten
(politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/ 1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird kundgemacht:
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§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde
Preding und der Marktgemeinde Wettmannstätten haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Von der Katastralgemeinde Wohlsdorf der Markt
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der
.im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grund des§ .7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl