Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 16. Juli 1979 über die Erklärung
desPöllauer Tales zum Landschaftsschutzgebiet
Auf Grund des; § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:
§ 1
Das Gebiet "Pöllauer Tal", gelegen in den Gemeinden
Pöllau, Saifen-Boden, Sonnhofen, Pöllauberg,
Schönegg bei Pöllau und Rabenwald, alle im
politischen B~zirk Hartberg, wird wegen seiner besonderen
landschaftlichen Schönheit und Eigenart,
seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
§ 2
Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist
aus der Anlage ersichtlich. I.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl