Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 24. September 1979 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Weinitzen
(politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Ni. , 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NT. 127/1972 und der Gesetze LGBl.
sion (§ 11) zu hören." Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
?
Stück 15, Nr. 61, 62, 63, 64 und 65
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Weinitzen wird mit Wirkung vom
- September 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Im sHbernen Schild eine dreifache widerhakenlose
rote Angel, aus deren rechts gekrümmten Haken
abgeledigt je ein gestieltes auswärts gekehrtes
rotes Weinblatt wächst."
§ 2
Die der Gemeinde Weinitzen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl