Verordnung 'der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 1979 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Murfeld (politischer Bezirk Radkersburg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der KundmadlUng LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Murfeld wird mit Wirkung vom
- November 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"Von Blau und Rot schräggeviert, die Teilungslinien durchgehend mit goldenen Lanzen überdeckt;
bogenförmig sind die Seitenfelder mit je zwei goldenen Kleeblättern und das obere Feld mit einem
. goldenen Kleeblatt belegt."
§ 2
Die der Gemeinde Murfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl