Verordnung der Steiermärkischen Landesregiel..
rung vom 15. Oktober 1979 über die Verleihung'
des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Unterpremstätten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr.. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im pol~tischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Unterpremstätten wird mit. Wirkung
vom 1. Jänner 1980 das Recht zur Führung
der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Unterpremstätten eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mH dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl