Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 26. Nove~ber 1919 über die Änderung
der Grenze zwischen der Marktgemeinde
Wettmannstätten (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
und der Gemeinde Sankt Nikolai im Sausal (politischer Bezirk Leibnitz) sowie zwischen
den Marktgemeinden Preding und Wettmannstätten
(beide politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11
Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBL NI. 115,
in der Fassung der Kundmachung LGBL NI. 127/
1972 und der Gesetze LGBL ,Nr. 9/1973 und 14/1976
wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk
Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinden
Precting und Wettmannstätten sowie der im politischen
Bezirk Le'ibnitz gelegenen Gemeinde Sankt
Nikolai im Sausal haben aufgrund des § 7 Abs. 1
der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung
ihrer Gemeindegrenze beschlossen: