Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewap
pens an die Gemeinde Ardning (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. ·
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im polirtischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Alrdning wird mit Wirkung vom 1. März 1980 das ~echt zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
I •
?
Stück 2, Nn 14, 15, 16 und 17
"In blauem Schild auf silbernem Dreiberg ein silberner Drache, durch Rachen und Leib schrägrechts von einer silbernen Kreuzlanze dmchstochen."
§ 2
Die der Gemeinde Georgsberg ausgefertigte Wappenwrkunde eruthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl