Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 4. Februar 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur ' Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Mühldori bei Feldbach
(politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kund
machung LGBl. NJr. 127/1972 und der Gesetze LGIH.
.Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
De·r im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Mühldorf bei Feldbach wird mit Wirkung
vom 1. März 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Bescltreibung verliehen:
"Gespaltten von Rot und Silber; vorne ein silbernes Mühleisen, hirnen eine schwarze, stark profilierte Irömische Fibel."
§ 2
Die der Gemeinde MühldoTf bei Feldbach ausgefertigte Wappenurkunde enthäht die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl