Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 11. Februar 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Georgsberg (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung delr KUiIldmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsoerg gelege'nEm Gemeinde Georgsberg wird mit Wirkung vom
- Mai 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Besch:reibung verliehen:
I I
chUiIlg aus der Liste der Ersatzmänner verlangt haben."
b) Die bisherigen Abs. 1 bis 3 erhalten die Bezeichnungen Abs. 2 bis 4.
Artikel 11
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Niederl Sebastian
Landeshauptmann Erster
Landeshauptmannstellvertreter