Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1980 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz
(politischer Bezirk Deutschlandsberg)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL
Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen
Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz wird
mit Wirkung vom 1. August 1980 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Rot eine abwärts zu einem Kreis gebogene silberne Weinrebe mit fünf Blättern und einer aufwärts gekehrten Traube, drei (eins zu zwei gestellte) rautenförmige, facettierte., silberne Steine umschließend. "
§ 2
Die der Gemeinde Sankt. Stefan ob Sta,inz ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Niederl