Kundmachung der Steiermärkischen Lande~regierung
vom 1. Dezember 1980 über die Änderung
der Grenzen zwischen den Gemeinden
Großklein, Heimschuh, Kitzeck im Sausal und Pistorf (alle politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGB!. Nr. 115,
in der Fassung der Kundmachung LGB!. Nr. 127/
1972 und der Gesetze LGB!. Nr. 9/1973 und 14/1976,
wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz. gelegenen Gemeinden Großklein,
Heimschuh, Kitzeck im Sausa1 und Pistorf haben
auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung
?
Stück 15, Nr. 74 und 75
1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen
beschlossen:
dert. .
§ 2
Die Steiermärkisme Landesregierung hat zu den
im § 1 angeführten Änderungen der Gemeindegrenzen
aufgrund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung
1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1981
die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer