Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung
vom 15. Dezember 1980 über die Änderung
der Grenze zwischen den Gemeinden Sankt
Michael in Obersteiermark und Sankt Stefan ob
Leoben (politischer Bezirk Leoben)
Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11
Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115,
in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr; 127/
1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976,
wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk
Leoben gelegenen Gemeinden Sankt Michael in Obersteiermark und Sankt Stefan ob Leoben haben
aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der
in § 1 angeführten Änderung der Grenze aufgrund
des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit
Wirkung vom 1. Jänner 1981 die Genehmigung
erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer