Gesetz vom 25. Februar 1981, mit dem das Steiermärkische Parkgebührengesetz 1979
geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz vom 20. Februar 1979, LGBl. Nr. 21,
über die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Parken von Kraftfahrzeugen (Steiermärkisches Parkgebührengesetz 1979), wird wie folgt geändert:
„(2) Ubertretungen der Gebote und Verbote der
auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen
sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen
bis zu 500 Schilling zu bestrafen.
(3) Die Geldstrafen fließen jener Gemeinde zu,
in der die Gebührenpflicht entstanden ist."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Krainer
Gross
Landeshauptmann Erster
Landeshauptmannstellvertreter