Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Schöder (politischer Bezirk Murau)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/ 1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im ' politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde
Schöder wird mit Wirkung vom 1. Juli 1981
das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Bezeichnung verliehen: "Zwischen
roten Flanken und pfahlweisen silbernen Stäben
in Schwarz ein silberner Zweig von einem abgeledigten halb schräglinken Mittelstück, aus dem
oben links ein links gekehrter und unten rechts ein rechtsgekehrter an die Stäbe grenzender Bogen wächst, der eine, an den oberen Rand stoßende, in einer silbernen Lilie mit Staubfäden auslaufend, der andere, den unteren Rand berührende, in einer gleichen, doch gestürzten Lilie endend."
§ 2
Die der Gemeinde Schöder ausgefertigte Wap.penurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer