Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Amering (politischer Bezirk Judenburg) | Omnilex
LGBL_ST_19810626_47•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Amering (politischer Bezirk Judenburg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Amering (politischer Bezirk Judenburg)
LGBL_ST_19810626_47Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Amering (politischer Bezirk Judenburg)Gazette26.06.1981
Verordnung: der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung de~ Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Amering (politischer Bezirk Judenburg)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung 1961, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 121/ 1912 und der Gesetze LGBL Nr. 9/ 1913 und 14/ 1916, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Amering wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappe ns mit folgender Beschreibung verliehen:
"Im blauen Schild ein goldener Kreuzbund, dessen Bundtram auf dem Schildfuß steht, dessen Säu-' len an die seitlichen Schildränder stoßen und dessen Kopfbaum in das Schildhaupt .reicht. "
§2
Die der Gemeinde Amering ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung