Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an
die Gemeinde Mitterberg (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Mitterberg wird mit Wirkung vom 1. September 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Schwarz eine links gerichtete silberne Spitze, in der vom Schildrand nach vorne aufwärts eine gestielte blaue Lilie wächst." .
?
Stück 15, NI. 67, 68, 69 und 70
§2
Die der Gemeinde Mitterberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer