Verordnung der Steiermärkismen Landesregierung
vom 13. Juli 1981 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Pertlstein (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Pertlstein wird mit Wirkung vom 1. September 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"In Schwarz wad~send der Ausschnitt eines zweigeschossigen goldenen Arkadenganges von einem
ganzen und je einem seitlichen halben Bogen."
§2
Die der Gemeinde PertIstein ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer