Kundmachung des Landeshauptmannes von
Steiermark vom 2. September 1981 über die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt
Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Jänner 1976, LGB!. Nr. 27, über das Landesgesetzbiatt für Steiermark wird kundgemacht:
Die Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 1981, LGB!. Nr. 46, über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Apfelberg, politischer
Bezirk KnitteIfeld, wird wie folgt berjchtigt:
Im § 1 der Kundmachung hat .die Wappenbeschreibung
statt
"Im silbernen Schild mit wachsender blauer Spitze
im Dreipaß hervorbrechende Lilien in verwechselten
Farben." richtig
"Im silberen Schild mit wachsend~r gezinnter blauer Spitze im Dreipaß hervorbrechende Lilien in verwechselten Farben." zu lauten.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer