Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1981 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Krakaudorf (politischer ' Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und 14/1976, wirid verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Krakaudorf wird mit Wirkung vom 1. August 1981 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Bezeichnung verlieJ:1en:
"In Silber über einer schwarzen Krähe erhöht balkenförmig eine rote Königskrone beseitet von
je einem Stern in Schattenfarbe."
§2
Die der Gemeinde Krakaudorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer