Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Kindberg (politischer Bezirk Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1912 und des GE;lsetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen
Marktgemeinde Kindberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1982 das Recht zur Führung der Bezeichnung
"Stadtgemeinde" verliehen.
§2
Uber diese Verleihung wird der Marktgemeinde
Kindberg eine Urkunde ausgefertigt.
§3
Diese v'erordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung
in Kraft.
'Für die Steiermärkische L ande s regierung~
Der Landeshauptmann:
Krainer