Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LG13l. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1912 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und14/1976, wir,d verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach geleg.enen
Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg wird mit Wirkung
vom 1. Juni 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender B,eschreibung verliehe'n:
"In Rot über einer gezinnten silbernen Bogenbrücke
mit drei schwarzen Schlüssellochscharten
eine silberne Rebe von zwei Blättern uI\d einer Traube."
§ 2
Die der Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg ausgefertigte
Wawenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steie!märkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer