Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
. Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde
Hafning bei Trofaiach wird mit Wirkung
vom 1. Sep~ember 1982 das Recht zur Führung
eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung
verliehen:
"Von Silber und Grün geteilt, oben ein schwarzer
Holzkohlenwagen mit fünf Säcken, unten ein
silbernes Eisenzeichen" .
§ 2
Die der Gemeinde Hafning bei Ttofaiach ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer