Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1982 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Trofaiach und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11
Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. NI. 115,
in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/
1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976
und 14/1982, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk
Leoben gelegenen Stadtgemeinde Trofaiach
und der Gemeinde Hafning bei Trofaiach haben
auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeinde,ordnung
1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:
Von der Katastralgemeinde Laintal der Gemeinde
Hafning bei Trofaiach wird das öffentliche Weggrundstück
NI. 1872/5 mit einem Gesamtflächenausmaß
von 2377 m2 ausgeschieden und in die Stadtgemeinde Trofaiach eingegliedert.
§2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der
im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf
Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967
mit Wirkung vom 1. Jänner 1983 die Genehmigung
erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer