Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 1982 über die Auflösung des Gemeinderates der Gemeinde Pirka (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Ku'ndmachung
LGBl. Nr. 127/1972, und der Gesetze LGBL
Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat in Anwendung des § 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967 den Gemeinderat der Gemeinde Pirka
mit Wirkung vom 28. September 1982 aufgelöst.
Mit dieser Auflösung sind alle Mandate der Mitglieder
des Gemeinderates einschließlich des Mandates
des Bürgermeisters erloschen.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer