Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982, mit
der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge
hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden | Omnilex
LGBL_ST_19821228_83•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982, mit
der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge
hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982, mit
der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge
hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden
LGBL_ST_19821228_83Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982, mit
der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge
hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werdenGazette28.12.1982
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1982, mit der die Pflege gebühren der Allgemeinen Gebührenklasse und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden Gemäß § 38 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 35 und 38 Abs. 1 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes
(KALG), LGBl. Nr. 78/1957, in der Fassung
des Gesetzes, LGBl. Nr. 30/1982, wird verordnet:
§ 1
Die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse
werden für die Landeskrankenanstalten in Steiermark pro Pflegetag wie folgt festgesetzt: