Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 1983 über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Bad Aussee sowie der Gemeinden Altaussee und Grundlsee zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr und Müllbeseitigung
Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. Nr. 127/1982 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:
Mit übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der Marktgemeinde Bad Aussee sowie der Gemeinden
Altaussee und Grundlsee wurde die Verwaltungsgemeinschaft
zum Zwecke der gemeinsamen
Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr und Müllbeseitigung
mit dem Namen "Verwaltungsgemeinschaft
Ausseerland der Gemeinden Bad Aussee,
Altaussee und Grundlsee" aufgelöst.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Erste Landeshaupt-Der Landeshauptmann: mannstellvertreter :
Krainer G ro s s