Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 1983 über die Erhöhung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten
Auf Grund der §§ 36 und 38 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG.). LGBl. NI'. 78/1957, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 30/1982, wird verordnet:
Die auf Grund der Verordnung der Steiermärkischen
Landesregierung vom 20. Dezember 1982, LGBl. NI'. 9111982, über die vorläufige Festsetzung der Sondergebühren
in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten
geltenden Tarifansätze werden mit Wirksamkeit
vom 1. April 1983 um 5,4 %, jeweils aufgerundet
auf volle Schillingbeträge, erhöht.
Für die Steiermärkische Landesregierung: '
Der Landeshauptmann:
Krainer