Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 1983, mit
der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem
Steiermärkischen Sozialhiliegesetz festgesetzt wird | Omnilex
LGBL_ST_19831219_73•Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 1983, mit
der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem
Steiermärkischen Sozialhiliegesetz festgesetzt wird
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 1983, mit
der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem
Steiermärkischen Sozialhiliegesetz festgesetzt wird
LGBL_ST_19831219_73Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 1983, mit
der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem
Steiermärkischen Sozialhiliegesetz festgesetzt wirdGazette19.12.1983
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 1983, mit der die Höhe der Richtsätze für den Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Sozialhiliegesetz festgesetzt wird Aufgrund des § 8 Abs. 8 des Steiermärkischen
Sozialhilfe gesetzes, LGBL Nr. 1/1977, wird verordnet: