Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung ' der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze
LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen
Gemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal wird mit
Wirkung vom 1. Jänner 1984 das Recht zur Führung
• der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§2
über diese Verleihung wird der Gemeinde Sankt
Lorenzen im Mürztal eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steier:märkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann: .
Krainer