Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung nMarktgemeinde" an die Gemeinde JudendorfStraßengel (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. NI. 127/ 1972 und der Gesetze
LGBl. NI. 9/ 1973, 14/1976 und 14/ 1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen
Gemeinde Judendorf-Straßengel wird mit Wirkung
vom 1. Jänner 1984 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
über diese Verleihung wird der Gemeinde Judendorf-Straßengel eine Urkunde ausgefertigt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung
folgenden Tag in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer