Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 1983 über
die Auiteilung der Anteile des Klinikvorstandes und der Departmentleiter
der Universitätsklinik für Psychiatrie und Neurologie am Landeskrankenhaus
Graz an den Ärztehonoraren aus den Sondergebühren im Leiterpool