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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 1983 über die Auiteilung der Anteile des Klinikvorstandes und der Departmentleiter der Universitätsklinik für Psychiatrie und Neurologie am Landeskrankenhaus Graz an den Ärztehonoraren aus den Sondergebühren im Leiterpool | Omnilex