Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBL Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBL
Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordp.et:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen
Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal
wird mit Wirkung vom 1. April 1984 das Recht
zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender
Beschreibung verliehen:
"In Blau ein erhöhter roter Balken, belegt mit
einem goldenen Rost."
§ 2
Die der Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal
ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung
und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer