Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirching am Traubenberg (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
I,
26 Stück 6, Nr. 23 bis 26
§ 1
Der im politischen Bezirk. Feldbach gelegenen
Gemeinde Pirching am Traubenberg wird mit Wirkung
vom 1. Juni 1984 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens
mit folgender Beschreibung verliehen:
"Von Silber und Grün durch einen geminderten Schrägrechtsbalken in verwechselten Farben gespalten, aus dem oben ein befruchteter Birkenzweig, unten
eine belaubte Weintraube wächst."
§ 2
Die der Gemeinde Pirching am Traubenberg ausgefertigte
Wappenurkunde enthält die Beschreibung und
eine Abbildung des Gemeindewappens,
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer