Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur. Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zerlach (politischer Bezirk Feldbach)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
1967, LGBl. NI. 115, in der Fassung der Kundmachung
LGBl. NI. 127/1972 und der Gesetze LGBl. NI. 9/1973,
14/1976 und 14/1982, wird verordnet:
§ 1
Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen
Gemeinde Zerlach wird mit Wirkung vom 1. Mai 1984
das Recht zULFührung eines Gemeindewappens mit
folgender Beschreibung verliehen:
"über einer silbernen Zinnenmauer im Schildfuß in Rot balkenweise eine silberne Kette von fünf Gliedern,
durch zwei derselben sind je drei silberne Ähren
gesteckt. ..
§ 2
Die der Gemeinde Zerlach ausgefertigte Wappenurkunde
enthält die Beschreibung und eine Abbildung
des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Krainer